Leistungen
Wirtschaftsprüfung
Eine Prüfung ist für die meisten Unternehmen zunächst eine Pflicht. Sie kann aber mehr sein: ein strukturierter Blick von außen auf Zahlenwerk und Prozesse, der Schwachstellen findet, bevor sie teuer werden.
Abschlussprüfung
Wir prüfen Jahres- und Konzernabschlüsse — gesetzlich vorgeschrieben ebenso wie freiwillig.
Pflichtprüfung
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie ihnen gleichgestellte Personengesellschaften unterliegen der Prüfungspflicht nach § 316 HGB. Maßgeblich sind die Größenklassen des § 267 HGB — Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Schwellen überschritten haben, klären wir das vorab; die Pflicht greift, wenn zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen überschritten sind.
Freiwillige Prüfung
Häufig verlangt von Banken, Investoren, Aufsichtsgremien oder Gesellschaftern, die nicht in der Geschäftsführung sitzen. Auch bei Gesellschafterwechsel oder Nachfolge schafft ein geprüfter Abschluss eine Grundlage, der beide Seiten vertrauen.
Sonderprüfungen
- Gründungsprüfung
- Verschmelzungs- und Spaltungsprüfung
- Prüfung von Sacheinlagen bei Kapitalerhöhung
- Prüfung von Unternehmensverträgen
- Überschuldungs- und Fortbestehensprognose
MaBV- und FinVermV-Prüfungen
Bauträger, Baubetreuer und Makler unterliegen der jährlichen Prüfungspflicht nach § 16 MaBV. Für Finanzanlagenvermittler gilt Entsprechendes nach der FinVermV. Wir erstellen den Prüfungsbericht fristgerecht für die zuständige Behörde.
Due Diligence
Vor Kauf oder Verkauf eines Unternehmens prüfen wir, was Sie tatsächlich erwerben oder abgeben — Financial, Tax und, gemeinsam mit unserer Rechtsberatung, Legal Due Diligence. Der Vorteil eines Hauses, in dem alle drei Berufe sitzen: Die Befunde müssen nicht zwischen drei Dienstleistern übersetzt werden.
Qualität
Unsere Prüfungstätigkeit unterliegt der Qualitätskontrolle nach der Wirtschaftsprüferordnung.
Ihr Ansprechpartner
Christian Stephan